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AGB



Flying Colors GmbH, Eisenacher Str. 81, 10823 Berlin
Geschäftsführer Michael Steltzer
Tel.: 030-78703636, Fax: 78703637
Mail: info@flying-colors.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
  1. Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend.
    2. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit der Bestellung werden diese anerkannt.
    3. Wir sind zu Teillieferungen in für Sie zumutbarem Umfang berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
    4. Änderungen in Design, Farbe etc. sowie technische Verbesserungen behalten wir uns vor.
    5. Maß- und Gewichtsangaben sind circa - Werte.
    6. Aufträge, bei denen die Zahlung nicht innerhalb 14 Tagen bei uns eingegangen ist (z.B. bei Vorkasse, Paypal), werden danach automatisch storniert.
    7. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten
  2. Zahlungsbedingungen
    1. Die angegebenen Preise sind in EURO, wenn nicht anders angegeben, gelten sie pro Stück.
    2. Die Bezahlung der Ware erfolgt per:
      • Nachnahme (zuzüglich € 7,50)
      • Paypal
      • Vorauszahlung (Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Bestellbestätigung!)
      • Kreditkarte (Visa, Mastercard, AMEX) Bitte Kartennummer und Ablaufdatum angeben.
    3. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauszahlung, per Kreditkarte, oder per Nachnahme (zuzüglich der entstehenden Gebühren).
    4. Die genannten Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    5. Bei Bestellungen unter € 20,00 Warenwert wird ein Mindermengenzuschlag von € 5,00 erhoben.
  3. Versand
    1. Die Versendungsart bleibt uns vorbehalten, wenn nicht anders vereinbart.
    2. Wir versenden mit GLS, UPS, Post oder Speditionen
    3. Die Lieferzeit beträgt unverbindlich 3 bis 14 Tage. Bei Sonderanfertigungen, Auftragsware und Importware kann diese sich verlängern. Grundsätzlich sind Lieferfristen nur nach Vereinbarung gültig.
    4. Versand- und Verpackungskosten werden in Rechnung gestellt.
    5. Versand- und Verpackungskosten freie Lieferung erfolgt in Deutschland für Endverbraucher ab einem Bestellwert von 100,00 EURO. Sperrgutartikel (z.B. Pakete über 1,50 cm Länge, Laufkugeln, Buggys), Gefahrgut (z.B. Pyrofluid), Sonderangebote, Sonderanfertigungen und Auftragswaren sind hiervon ausgenommen; die Berechnung erfolgt nach Aufwand.
    6. Express - Auf Wunsch können Pakete per Express versandt werden. Dabei kann eine Anlieferung bis 12.00 Mittag des nächsten Werktages garantiert werden, sofern die Bestellung bei uns vor 15.00 Uhr eingeht und die Ware bei uns lagernd ist. Der Expresszuschlag (nach Aufwand) wird zusätzlich zu den regulär anfallenden Versandkosten erhoben.
    7. Die Versand- und Verpackungskosten Pauschale beträgt z. Zt. 5,00 EURO.
    8. Bei Auslandslieferung trägt der Besteller immer sämtliche Versandkosten.
    9. Die Nachnahmegebühr beträgt z. Zt. € 7,50 innerhalb Deutschlands.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt solange in unserem Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat.
  5. Gewährleistung
    1. Bei Reklamationen aufgrund falsch gelieferter oder fehlerhafter Waren bitten wir um unverzügliche schriftliche oder telefonische Meldung.
    2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, liefern wir Ersatz oder bessern nach.
    3. Die Gewährleistungszeit beträgt für Endverbraucher 24 Monate, für Gewerbetreibende 12 Monate.
    4. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel die auf unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege, oder auf gewöhnlichem Verschleiß beruhen.
  6. Umtausch
    1. Umtausch ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Ausgenommen sind Sonderanfertigungen und Auftragsware.
  7. Rückgabe / Widerruf (§3 FernAbsG) (siehe Text des Fernabsatzgesetzes unten!)
    1. Rückgabe / Widerruf ist innerhalb 14 Tagen möglich.
    2. Der Kunde hat die Rücksendekosten zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Wert der zurückgesendeten Ware einen Betrag von 40 € nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Ausgenommen davon sind Falschlieferungen, diese sind generell Rücksendekostenfrei.
    3. Bitte keine unfreien Rücksendungen. Das anfallende Porto wird Ihnen gutgeschrieben bzw. erstattet. Auf Wunsch lassen wir die Ware auch zurückholen.
    4. Rücklieferung an oben genannte Adresse.
  8. Datenschutz
    1. Ihre Daten werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
  9. Haftungsausschluss
    1. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
    2. Die Flying Colors GmbH haben auf diesen Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links
    1. Berlin, 1.Januar 2006
Anlage: Gesetzestext des Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
  1. § 1 Anwendungsbereich
    1. (1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).
    2. (2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
    3. (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
      1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
      2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),
      3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,
      4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,
      5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
      6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
      7. die geschlossen werden
        1. unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder
        2. mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
    4. (4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.
  2. § 2 Unterrichtung des Verbrauchers
    1. (1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offen gelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
    2. (2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:
      1. seine Identität und Anschrift,
      2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,
      3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
      4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
      5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
      6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
      7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
      8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
      9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
      10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
    3. (3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:
      1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
      2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
      3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,
      4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
    4. (4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
  3. § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
    1. (1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt
      1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
      2. bei Dienstleistungen
        1. spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
        2. wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
    2. (2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
      1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
      2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
      3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
      4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
      5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
    3. (3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.
  4. § 4 Finanzierte Verträge
    1. (1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen. 2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.
  5. § 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
    1. (1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
    2. (2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
  6. § 6 Übergangsvorschrift
    1. (1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.
    2. (2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die § 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31. März 2001 aufgebraucht werden.
versandkostenfrei
Kundeninformation
5. September 2010
 
Internationales Drachenfest Berlin - Brandenburg 2010

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